Allgemeine Geschäftsbedingungen Travel Marketeers GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Travel Marketeers GmbH
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Travel Marketeers GmbH („Agentur“) und ihren Kunden („Kunde“) über Dienstleistungen und/oder Werke im Bereich Marketing, Werbung und Kommunikation und technische Leistung.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
2. Vergütung und Kostenvoranschläge
2.1 Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand gemäß jeweils gültiger Preisübersicht.
2.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen ab 10 % werden dem Kunden angezeigt.
3. Präsentationen
3.1 Präsentationen sind grundsätzlich honorarpflichtig.
3.2 Kommt kein Auftrag zustande, verbleiben alle Rechte bei der Agentur. Die Nutzung ist untersagt.
3.3 Jede Weitergabe oder Nutzung verpflichtet zur Honorarzahlung in marktüblicher Höhe.
4. Fremdleistungen
4.1 Fremd- und Nebenkosten (z. B. Reisespesen, technische Tools etc.) sind gesondert zu vergüten.
4.2 Die Agentur kann Fremdleistungen im Namen des Kunden beauftragen.
4.3 Für die Koordination wird eine Provision von 15 % oder der tatsächlich erfolgte Aufwand berechnet.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, durch die Agentur eingesetzte Dritte innerhalb der Geschäftsbeziehung und nach Beendigung der Geschäftsbeziehung innerhalb von 12 Monaten nicht direkt zu beauftragen.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
5.1 Alle Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung erfordert Zustimmung.
5.2 Rechteübertragung erfolgt nur bei vollständiger Zahlung und richtet sich nach dem Vertragszweck.
5.3 Eine Auslandsnutzung ist nur gegen Sonderhonorar zulässig.
5.4 Für spätere oder externe Nutzung gilt ein Copyright-Honorar von 15 % auf Netto-Schaltkosten oder Einsatzwert.
5.5 Die Agentur hat ein Auskunftsrecht über Nutzungsumfang.
5.6 Die Agentur darf als Urheber genannt werden und Projekte zur Eigenwerbung nutzen.
5.7 Eigentum an Arbeitsergebnissen geht erst nach vollständiger Zahlung über.
6. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde trägt Gebühren von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA). Vorauslagen sind zu erstatten.
7. Rechnungen und Zahlungen
7.1 Abschlagszahlungen sind zulässig. Üblicher Rhythmus: 1/3 bei Auftrag, 1/3 zur Halbzeit, 1/3 bei Abschluss.
7.2 Ansprechpartner des Kunden müssen zeichnungsberechtigt sein.
7.3 Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.4 Zahlungsziel: 14 Tage netto. Danach fallen Verzugszinsen von 8 % p. a. an.
7.5 Einwendungen gegen Rechnungen müssen binnen 14 Tagen erfolgen.
7.6 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
8. Lieferung und Verzug
8.1 Termine gelten nur bei rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden und schriftlicher Bestätigung.
8.2 Bei Verzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
8.3 Höhere Gewalt verlängert Fristen entsprechend.
8.4 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können nach Preisliste berechnet werden.
9. Haftung
9.1 Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgenommen Körper-, Lebens- oder Gesundheitsschäden.
9.2 Rechtliche Prüfung von Inhalten ist nicht Bestandteil des Auftrags.
9.3 Bei Ansprüchen Dritter stellt der Kunde die Agentur frei.
9.4 Versand erfolgt auf Risiko des Kunden.
10. Leistungsumfang und Änderungen
10.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Projektvertrag.
10.2 Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
10.3 Änderungswünsche können Termin- oder Kostenanpassungen erfordern.
11. Besondere Hinweise zu digitalen Leistungen
11.1 Die Agentur setzt ggf. automatisierte Systeme, Softwaredienste oder KI-Tools ein.
11.2 Für die rechtliche Zulässigkeit gelieferter Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
11.3 Es wird kein bestimmter Erfolg (z. B. Reichweite, Ranking) geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.
12. Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über nicht öffentlich bekannte Informationen.
12.2 Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre.
12.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Referenznennung
13.1 Die Agentur darf Kundenprojekte zur Eigenwerbung namentlich und grafisch als Referenz verwenden.
13.2 Der Kunde kann dieser Nutzung widersprechen.
14. Datenschutz
14.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).
14.2 Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
15. Vertragslaufzeit und Kündigung
15.1 Bei Dauerschuldverhältnissen beträgt die Mindestlaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
15.2 Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Ende der Laufzeit. Automatische Verlängerung um weitere 12 Monate.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
16.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.3 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
16.4 Es gilt deutsches Recht.
16.5 Die Agentur ist zur Datenverarbeitung im Rahmen der Vertragsabwicklung berechtigt.