Allgemeine Geschäftsbedingungen
Travel Marketeers GmbH, Flohrstraße 21, 13507 Berlin (nachfolgend „Anbieter“)
Stand: Mai 2026
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
- Allgemeines
1.1 Der Anbieter bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist
Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
1.2 Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an
Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für den Anbieter ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.1 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil
geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt
der Anbieter – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
2.2 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung sämtlicher für die
Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese dem Anbieter rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Anbieter nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Dienstleister (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite oder der Arbeitsergebnisse mit einem Platzhalter versehen.
2.3 Sofern der Kunde dem Anbieter Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen
die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Kunde sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch den Anbieter.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung
der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Kunde ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten – verpflichtet, die dem Anbieter durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.
2.5 Der Anbieter ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem
Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Anbieter wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
2.6 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, gilt der ergänzende Auftragsverarbeitungsvertrag als vereinbart und wird mit Abschluss des Hauptvertrags Vertragsbestandteil. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist integraler Bestandteil dieser AGB.
2.7 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete
(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
2.8 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden
den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
3.1 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz
(KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Anbieter ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Anbieter in Textform eigenständig mitzuteilen.
3.2 Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, die Übertragung
ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte vertraglich geschuldet ist, wird der Anbieter dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).
3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die
Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen des Anbieters gegenüber dem Kunden darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.
TEIL 2 – Onlineauftritte und Technik
- Webseiten- und Shoperstellung (agil)
4.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von neuen
oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
4.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
4.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden
individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften und Ähnlichen sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
4.4 Der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung
der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
4.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme der Webseite
auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem Anbieter schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Anbieter wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Anbieter vorübergehende Workarounds bereitstellen.
4.6 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder
Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind vom Anbieter nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-) Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
4.7 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox in
ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
4.8 Der Anbieter ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-,
kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop / Webseite geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop / Webseite gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
4.9 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
- Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)
5.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender
Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der Ziffer, in der diese Regelung beschrieben ist, .
5.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist
grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
5.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen sind zum einen
individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes, ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft.
5.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Anbieter ein Pflichtenheft, das insbesondere die fachlich-
technische und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach Fertigstellung legt der Anbieter dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Anbieter erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Anbieter verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Anbieters endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Anbieter das Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder Aufwendungen des Anbieters sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.
5.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als zwischen
den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den Parteien. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der Anbieter die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.
5.6 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins und/oder
Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind vom Anbieter nur dann geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
5.7 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden
Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
- Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
6.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden
Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der Anbieter kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
6.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene
Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
6.3 Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters
kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
6.4 Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige
Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
6.5 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die
inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Anbieter schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
- Vermittlung von Hostingleistungen
7.1 Der Anbieter kann dem Kunden Hostingleistungen von Drittanbietern vermitteln. Vorbehaltlich
abweichender Vereinbarungen tritt der Anbieter hierbei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartei des Hostingvertrags. Vertragspartner des Kunden ist der Hoster.
7.2 Der Anbieter ist lediglich dafür verantwortlich, die erforderlichen Daten an den Hoster weiterzuleiten. Die
Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit der Hostingsysteme liegt hingegen allein beim Hoster; die Regelung unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
7.3 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der
Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
- Implementierungen von CRM/ERP-Systemen
8.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die Implementierung und Support von CRM/ERP-Systemen und
Ähnlichen in dessen IT-Infrastruktur und deren Konfiguration an. Hierzu bespricht der Anbieter mit dem Kunden zunächst dessen Anforderungen und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot, in dem die gewünschten Funktionen, der Preis, und sonstige Leistungsbestandteile beschrieben werden. Durch die Annahme des Kunden kommt ein Vertrag zustande.
8.2 Sofern für die Nutzung der vorgenannten Systeme den Erwerb einer oder mehrerer Lizenzen erforderlich
ist, ist der Kunde für deren Beschaffung verantwortlich. Alternativ kann er den Anbieter mit der Beschaffung der Lizenzen beauftragen, wobei dies auf Namen und Rechnung des Kunden erfolgt.
8.3 Der Anbieter schuldet die technisch einwandfreie Implementierung / Konfiguration der vorgenannten
Systeme, im Einklang mit dem Vertrag zwischen den Parteien, diesen AGB und unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingungen der Lizenzgeber.
8.4 Die Auswahl des CRM-Anbieters erfolgt durch den Kunden. Der Anbieter kann bei der Auswahl beraten.
8.5 Sofern der Abschluss eines Vertrages über Auftragsverarbeitung erforderlich ist, verpflichten sich beide
Parteien, einen vom Anbieter zu stellenden AV-Vertrag abzuschließen.
8.6 Es obliegt dem Kunden, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der
Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst. Die Regelungen über Haftung/Freistellung bleiben unberührt.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
- Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
9.1 Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken
und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
9.2 Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung
der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf
zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
9.4 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks
auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
9.5 Der Anbieter überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere
Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) noch auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und/oder Schutzrechten (bspw. Marken, Geschmacksmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.
9.6 Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den
Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Anbieter. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
9.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Teil 4 – Marketing
- SEO-/GEO-Marketing
Der Anbieter bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich SEO-/GEO-Marketing an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Anbieter ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. - SEA-Kampagnen
Der Anbieter bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Anbieter ausschließlich der Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. möglichst werbewirksame Keywords, passenden Zielgruppen, Werbeumfeldern und Kampagnentypen sowie allgemeinen Strategien und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahmen (z.B. Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Der Anbieter trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. - E-Mail-Marketing
12.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die Betreuung, Planung und Durchführung von E-Mail-Marketing-
Kampagnen an. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Für die Durchführung der E-Mail-Kampagnen benötigt der Anbieter einen Zugang zu den Newsletter-Listen und ggf. zum Newsletter- Dienstleister des Kunden. Bei der Konzeptionierung der E-Mail-Marketing-Kampagnen schuldet der Anbieter ausschließlich der Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das angestrebte Ergebnis (z.B. Verkauf von Produkten, Generierung von Leads o.Ä.) fördern. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. die tatsächliche Generierung einer bestimmten Anzahl an Leads) wird dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.
12.2 Der Anbieter haftet nicht für Fehler, die im Verantwortungsbereich des E-Mail-Dienstleisters oder im
Machtbereich des Kunden geschehen sind. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Abmahnungen oder Bußgelder, die aufgrund des Versands unerwünschter Werbemails erfolgen (z.B. bei der Versendung von E-Mails an Empfänger, die keine Einwilligung in Werbemails erteilt haben). Für die korrekte Pflege der Newsletter-Listen ist der Kunde – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – selbst verantwortlich. Die Regelungen unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Social-Media-Marketing
13.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung
von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Der konkrete Leistungsgegenstand wird individualvertraglich festgelegt. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet der Anbieter ausschließlich der technischen Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
13.2 Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten und Reagieren auf Postings
(z.B. Liken oder kommentieren) im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
13.3 Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird der Anbieter diese Inhalte nicht auf ihre
inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anbieter nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Anbieter in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Anbieter das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
13.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Anbieter in die
jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei der Anbieter nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
13.5 Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Der Anbieter wird
lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
- Schaltung von Werbeanzeigen
14.1 Der Anbieter unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschine
und sonstigen Medien („Anzeigen“).
14.2 Der Anbieter berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine
möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Der Anbieter erstellt nach Vereinbarung auch die Anzeigen für den Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
14.3 Der Anbieter unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen.
Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt jedoch allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte, aber auch die Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anbieter nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte der Anbieter in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann der Anbieter das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern.
14.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach vom Anbieter in die
jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei der Anbieter nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.
14.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die
Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
14.6 Dienstanbieter und Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist allein der Kunde. Der Anbieter wird
lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Teil 5 – Beratung / Weiterbildung
- Allgemeine Beratungsleistungen
Der Anbieter bietet dem Kunden allgemeine Beratungsleistungen in verschiedenen Bereichen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Anbieter ausschließlich eine Beratung nach bestem Wissen und Gewissen und – sofern einschlägig – auf Grundlage der aktuellen Erkenntnislage. Bei den Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn es ausdrücklich zugesichert wurde. Auch die Beratung auf Grundlage oder unter Berücksichtigungen spezifischer Normen (z.B. DIN-Normen oder berufsrechtlicher Regelungen) ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
- Preise und Vergütung
Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. - Abnahme
Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann der Anbieter verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn der Anbieter den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen. - Kündigung von Werkverträgen
18.1 Kündigt der Kunde einen Werkvertrag, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu
verlangen.
18.2 Es wird vermutet, dass danach der Anbieter 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung
entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
18.3 Den Parteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieter nach § 648 BGB zustehende Anteil
niedriger bzw. höher ist als die benannte Pauschale.
18.4 Ansprüche aus Pflichtverletzungen bleiben beiderseits vorbehalten.
18.5 Im Übrigen gilt § 648 BGB unverändert.
18.6 Die vorliegende Klausel beinhaltet keine eigenständige Rechtsgrundlage zur Kündigung von
Werkverträgen.
- Mängelgewährleistung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt. - Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. - Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
21.1 Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesen Bedingungen räumt der Anbieter dem Kunden –
nach vollständiger Bezahlung des Auftrags– an den beauftragten Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
21.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis,
das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
21.3 Ferner ist der Anbieter berechtigt, den eigenen Namen, mit Verlinkung, in angemessener Weise im Footer
und im Impressum der vom Anbieter erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.
21.4 Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf von Ihm
erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
- Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. - Abwerbe- und Umgehungsschutz
23.1 Geschützte Personen im Sinne dieser Klausel sind ausschließlich solche Mitarbeiter des Anbieters sowie
vom Anbieter eingesetzte Freelancer oder sonstige Dienstleister, die innerhalb der letzten zwölf (12) Monate vor der jeweiligen Handlung tatsächlich für Projekte des Kunden tätig waren.
23.2 Während der Laufzeit der Zusammenarbeit ist es dem Kunden untersagt, geschützte Personen ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unmittelbar zu beschäftigen oder zu beauftragen,
soweit sich die Tätigkeit auf Leistungen bezieht, die mit den vom Anbieter gegenüber dem Kunden erbrachten Leistungen in sachlichem Zusammenhang stehen.
23.3 Für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Beendigung eines Projekts ist es dem Kunden untersagt,
geschützte Personen, die in diesem Projekt eingesetzt waren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters unmittelbar zu beschäftigen oder zu beauftragen, sofern das entsprechende Vertragsverhältnis überwiegend auf der vorangegangenen Tätigkeit der Person im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Anbieter beruht.
23.4 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht, sofern der Kunde nachweist, dass a) bereits vor Beginn
der Zusammenarbeit mit dem Anbieter ein Vertragsverhältnis mit der betreffenden Person bestand oder
b) das Vertragsverhältnis unabhängig von der Zusammenarbeit mit dem Anbieter zustande gekommen wäre, insbesondere aufgrund bestehender Geschäftsbeziehungen oder eigenständiger Bewerbungen ohne Bezug zur Leistung des Anbieters.
23.5 Diese Regelung bezweckt ausschließlich den Schutz des Anbieters vor Umgehung und greift nicht in die
freie Wahl von Beschäftigung oder Auftraggeber durch die geschützten Personen ein.
23.6 Bei schuldhaftem Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist der Anbieter berechtigt, eine
angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen festgesetzt und ist im Streitfall gerichtlich überprüfbar. Die Vertragsstrafe ist der Höhe nach begrenzt auf:
• das Bruttojahresgehalt der betreffenden Person beim Kunden (bei Festanstellung) oder
• das voraussichtliche Honorarvolumen für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten (bei freier Mitarbeit),
• jeweils basierend auf der zum Zeitpunkt des Verstoßes prognostizierbaren Vergütung.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.
- Haftung/Freistellung
24.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei
vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
24.2 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von
Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
- Schlussbestimmungen
25.1 Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
25.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
25.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der
Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Mai 2026